Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma K.D. Regal-Montage GmbH

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1

Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Verträgen, unter Einschluss von Werksverträgen, mit Unternehmen, mit einer juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs.1 Satz1 BGB handelt , in ihrer jeweiligen Fassung, auch bei weiteren und künftige Lieferverträgen, ohne darauf im Einzelfall wieder hinweisen zu müssen.

1.2

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1.3

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind, wie zum Beispiel Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen, bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss

2.1

Unsere Angebote für von uns hergestellte und/oder gelieferte Waren oder zu erbringende Leistungen sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen,  Zusagen, Zusicherungen und Garantien im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst  durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebotes unsererseits dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

2.2

Unsere Preise gelten jeweils ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer ohne Montage. Verpackungen, Abgaben, Zölle, Steuern und andere Gebühren trägt der Kunden. Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse voraus, sofern diese Preisbestandteile sind. Mehrkosten, die durch Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der Kunde. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns vertreten sind.

2.3

Erhöhen sich die Gestehungskosten zwischen Vertragsabschluss und Leistung um mehr als 5 %, sind wir berechtigt, unseren Preis entsprechend zu erhöhen. Wir berechnen dann den am Leistungstag gültigen Preis. Gleiches gilt für Werksverträge und für Aufträge ohne Preisvereinbarung.

2.4

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und anderen Angebots- und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Dies gilt gleichermaßen auch für unser Urheberrecht, soweit diese Unterlagen urheberrechtsfähig sind. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.5

Falls wir nach Mustern, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen oder Vorgaben des Kunden zu liefern haben, übernimmt der Kunde die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglich möglichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte freizustellen. (einschließlich etwaiger entstehender Anwalts- und Prozesskosten).

3. Eigentumsvorbehalt

3.1

Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Ist der Kunde Verbraucher behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor.

3.2

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, sie gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen, sofern diese der Kunde zu vertreten hat.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1

Falls nicht anders vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, hat die Zahlung - ohne Abzüge, insbesondere auch ohne Skonto-Abzug - in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.2

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. In gleicher Weise werden wir bei Kostensenkungen verfahren.

4.3

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Wir können dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen,  in der er Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Kaufpreiszahlung oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.

4.4

Ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von mindestens 10.000,00 € sind wir berechtigt, angemessene Vorauszahlungen und/oder Abschlagszahlungen entsprechend erbrachter Teilleistungen vom Kunden zu verlangen.

4.5

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

4.6

Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich einer Dienstleistung und der Fracht es setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Kundens im Zeitpunkt der Skontierung voraus.

5. Lieferfristen, Liefertermine, Lieferung

5.1

Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, die richtige, verspätete oder unvollständige Belieferung ist durch uns verschuldet. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd und keine Fixtermine. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.

5.2

Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.

5.3

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Diese Regelung gilt auch, falls entsprechende Ereignisse bei unseren Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten. Wird in Folge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie die Aufhebung des Vertrages verlangen.

6. Gefahrenübergang

6.1

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Lieferung „ab Werk“ mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.

6.2

Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

6.3

Transportbedingte Beschädigungen und Verluste hat der Empfänger bzw. Kunde dem Frachtführer gegenüber rechtzeitig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften schriftlich anzuzeigen. Auf Wunsch werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden decken.

6.4

Die Verpackung erfolgt Produkt- und Auftragsbezogen nach unserem Ermessen.

7. Versand, Teillieferungen, Abnahme, Montage

7.1

Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunden. Dem Kunden wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

7.2

Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Derartige Teillieferungen gelten als selbstständige Lieferungen und sind als solche separat vom Kunden zu vergüten. Im Falle der Lieferung von teilweise fehler- oder mangelhafter Ware bleibt der Kunden zur Zahlung des Preises für die fehler- bzw. mangelfreie Ware verpflichtet, es sei denn, dass die Teillieferung der fehler- bzw. mangelfreien Ware für ihn kein Interesse hat.

7.3

Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk bzw. unserem Lager sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft erfolgen. Die persönlichen Abnahmekosten trägt der Kunde, die sachlichen Abnahmekosten werden ihm nach unserer Preisliste oder der Preisliste des Lieferwerks berechnet.

7.4

Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und ihm zu berechnen. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Kunden. Sie werden an unserem Lager oder Werk zurückgenommen. Kosten des Kunden für den Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung der Verpackung übernehmen wir nicht.

7.5

Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Hilfsmittel, beispielsweise Ladekräne, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und dgl. zum Abladen und Vertragen sowie zur Montage kostenfrei und in ausreichendem zeitlichen und sachlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist ebenso verpflichtet, den notwendigen Zutritt zu seinen Räumen für mindestens 10 Stunden pro Werktag zur Durchführung von Montagen zu ermöglichen und die Räume ausreichend zu beleuchten, belüften und zu heizen, sowie die notwendige Energie, insbesondere Strom, Gas und Wasser kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

8. Maße, Gewichte, Toleranzen,Korrosionsschutz

8.1

Maße, Gewichte, Fassungsvermögen, Leistungen, Tragfähigkeiten, Belastungswerte und dgl. bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN-EN-Normen bzw. Werkstoffblättern. Sofern keine DIN-EN-Normen oder Werkstoffblätter bestehen, gelten die entsprechenden Euro-Normen, mangels solcher der Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werk-stoffblätter oder Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Toleranzen, Maßen, Gewichten, Fassungsvermögen, Leistungen, Tragfähigkeiten, Belastungswerte und dgl. sowie Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellerklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS, sondern nur Richtwerte.
Das von uns angebotene Lacksystem entspricht analog der DIN EN ISO 12944 der Korrosivitätkategorie C1 innen. Das Bedeutet, der applizierte Korrosionsschutz erfüllt ausschließlich dekorative Aufgaben. Insofern ein höherwertiger Korrosionsschutz benötigt wird, ist dies schriftlich unter Bekanntgabe der benötigten Korrosivitätskategorie anzuzeigen.

9. Mängelhaftung

9.1

Ist der Kunde Unternehmer, verjähren alle Ansprüche des Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, in 12 Monaten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.

9.2

Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen.

9.3

Bei erkennbaren Transportschäden hat der Kunden diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns schriftlich zu benachrichtigen.

9.4

Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Sachmangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Sachmangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. Rückgängigmachung des Vertrages kann der Kunden nicht verlangen, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist oder der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit eines von uns erbrachten Werkes nur unerheblich mindert.

9.5

Zur Vornahme aller von uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinender Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.

9.6

Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß, ohne unsere vorherige Genehmigung, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

9.7

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfalle, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch, insbesondere bei einem vereinbarten Streckengeschäft.

9.8

Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen, es sei denn, wir haben dies zu vertreten.Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

      • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung

      • Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte

      • Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen

      • Bei übermäßiger Beanspruchung und

      • Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe.

9.9

Eine Beratung durch uns, unsere Mitarbeiter oder für uns Handelnde sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Angaben begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis, noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag, so dass wir aus einer solchen Beratung vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklich schriftlich erteilter Abreden nicht haften.

9.10

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

10. Haftung

10.1

Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an der Ware entstanden sind, bestehen nur

      • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns

      • bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

      • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen

      • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens

      • in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern an der Ware, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird

      • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit wir garantiert haben.

Im Übrigen sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

10.2

Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

11. Güteschutz

11.1

Der Kunde ist als Betreiber von gütegesicherten Lageranlagen und Regalanlagen verpflichtet, Beauftragten des zuständigen Materialprüfungsamtes jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren, eine Überprüfung der Qualität zuzulassen sowie dem Materialprüfungsamt alle erforderlichen Auskünfte und Informationen zu übermitteln. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Kunden kostenlos. Der Kunde verpflichtet sich, diese Verpflichtungen gemäß Absatz 11 im Falle des Weitervertriebs (Verkauf, etc.) an den Dritten weiterzureichen.

12. Umtausch

12.1

Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Rückgabe der Ware des Kunden zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Kunde die Ware auf seine Kosten und sein Risiko zurücksendet und dass die Ware bei Zugang bei uns in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Rückgabe der Ware ausgeschlossen. Für vereinbarte Rücknahmen der Ware erteilen wir eine Gutschrift unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Bruttowertes der Ware, mindestens jedoch in Höhe von 30,00 €. Diese Gutschrift kann nur auf Forderungen für weitere Aufträge verrechnet werden; eine Erstattung in anderer Form, insbesondere eine Auszahlung, ist nicht möglich.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

13.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.2

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich -rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach unserer Wahl Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

14. Salvatorische Klausel

14.1

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Sinne möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Technische Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Stand: Delmenhorst, April 2014