Regalprüfung nach DIN EN 15635, jährlich fällig
Betreiber müssen ihre Lagereinrichtungen mindestens alle zwölf Monate von einer fachkundigen Person prüfen lassen. Wir haben zwei zertifizierte Regalinspekteure im Haus.
Sie erhalten das Ergebnis als prüffähigen Bericht.
Pflicht und Grundlage
Warum Sie Regale prüfen lassen müssen
Ein Regal ist ein Arbeitsmittel. Damit fällt es unter die Betriebssicherheitsverordnung, und §10 verlangt regelmäßige Kontrollen durch befähigte Personen. Wie diese Kontrolle abläuft und was sie umfassen muss, regelt die europäische Norm DIN EN 15635.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Hersteller und nicht beim Lagerleiter. Ortsfeste, statische Regale sind systematisch und mindestens alle zwölf Monate zu inspizieren. Prüfen darf das nur eine fachkundige Person: jemand, der Gesetze, Verordnungen, DGUV-Regeln und die Normen für Regale kennt und die konkrete Anlage vor sich einschätzen kann.
Am Ende steht ein schriftlicher Bericht, der aufbewahrt werden muss. Wiederholen sich Schäden an derselben Stelle, verlangt die Norm eine Ursachenermittlung. Deshalb protokollieren wir Befunde so, dass Sie daraus etwas ableiten können, statt nur ein Häkchen zu haben.
- DIN EN 15635
- Umfang und Ablauf der Inspektion
- §10 BetrSichV
- Prüfpflicht für Arbeitsmittel
- 12 Monate
- Höchstabstand zwischen zwei Prüfungen
- Prüfbericht
- Schriftlich, mit Aufbewahrungspflicht
Anfrage
Sagen Sie uns, was gelagert wird
Material, Gewicht je Lagerebene, verfügbare Höhe und Stellfläche genügen für einen ersten Vorschlag. Aufmaß und Angebot folgen kurzfristig.
Ihr Ansprechpartner
Michael Dreier
Geschäftsführer
- 04221 – 28 91 60
- info@kd-regalmontage.de
-
Brendelweg 207
27755 Delmenhorst