Regalprüfung / Regalinspektion

Zertifizierte Regalinspekteure in unserem Haus sind:

Regalinspektion nach DIN EN 15635

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Lagereinrichtungen und Regale müssen laut BGR 234 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und geprüft werden. §10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen durch befähigte Personen. Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Umfang und Ablauf der Inspektion von Lagereinrichtungen und Regalen fest.


Verantwortung für den Arbeitsschutz

Laut BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u. a. ortsfeste, statische Regale - systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Die Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Folgende Regelungen der Norm DIN EN 15635 sind einzuhalten

  • bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten
  • regelmäßige Inspektionen
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht
  • mindestens alle 12 Monate eine Regalinspektion nach DIN EN 15635 durch eine fachkundige Person
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Einführung eines Schadensprotokolls

Regalinspekteur

Die jährliche Inspektion von Lagereinrichtungen / Regalen muss von einer fachkundigen Person - einem Regalinspekteur - durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Regalinspekteur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten, kennt. Darüber sind Kenntnisse und Erfahrung über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das Regal erforderlich.
Wenn Sie mehr zum Thema Regalprüfung erfahren möchten, erreichen Sie uns unter
04221-289160.